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Südafrika
Reisepaß/Visum
| | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | Ja | Nein | Ja | | Österreich | Ja | Nein | Ja | | Schweiz | Ja | Nein | Ja | | Andere EU-Länder | Ja | Nein/Ja/1 | Ja | Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
Anmerkung: Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze eine Aufenthaltsgenehmigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Unter Umständen werden ein Nachweis über ausreichende Geldmittel und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisepässe müssen mit einem aktuellen Lichtbild versehen sein und bei der Einreise mindestens noch zwei freie Seite enthalten.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß und in Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepaß (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).
Österreicher: Eigener Reisepaß (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).
Schweizer: Eigener Reisepaß (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- oder Geschäftsreisen:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen und Slowenien), (Polen, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern für Aufenthalte bis zu 30 Tagen) und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Botswana, Brasilien, Britische Überseegebiete, Bulgarien, Chile, Ecuador, Island, Israel, Japan, Jamaika, Kanada, Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, San Marino, Singapur, St. Vincent & die Grenadinen, Taiwan, Uruguay, USA und Venezuela bis zu 90 Tagen;
(c) Antigua & Barbuda, Barbados, Belize, Benin, Bolivien, Costa Rica, Gabun, Guyana, Hongkong (China), Jordanien, Kap Verde, Korea (Süd), Lesotho, Macau (China), Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Namibia, Peru, Sambia, Seychellen, Swasiland, Thailand und Türkei bis zu 30 Tagen.
Anmerkung: (a) Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden. (b) Staatsangehörige von China (VR) und der Russischen Föderation müssen bestimmte Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums erfüllen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Transit: Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen jedoch immer ein Transitvisum.
Visaarten: Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.
Visagebühren: Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die angegebenen Gebühren.
Deutschland, Österreich
Besucher- und Transitvisum: 43 €.
Studienerlaubnis: 43 €.
Arbeitserlaubnis: 152 €.
Für Studien- und Arbeitsvisa werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Schweiz
Besucher- und Transitvisum: 65 CHF.
Studienerlaubnis: 65 CHF.
Arbeitserlaubnis: 220 CHF.
Für Studien- und Arbeitsvisa werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Anmerkung: Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen (s. Adressen).
Unterlagen: Touristen- und Geschäftsvisum: (a) vollständig ausgefülltes Antragsformular (Deutschland: Bestimmte Formulare können von der Website der Botschaft heruntergeladen werden). (b) Gültiger Reisepaß mit mind. 2 leeren Seiten. (c) 2 Paßfotos (auf der Rückseite unterschrieben). (d) gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz (e) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (f) Rück- oder Weiterreiseticket. (g) Ggf. Firmenschreiben oder Einschreibungsnachweis an Universität. (h) Transitvisum: Visum für das Zielland. (i) Gebühr.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt werden.
Antragstellung: Konsulate bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit: Besuchervisum: 10 Tage; Studien- und Arbeitsgenehmigungen: ca. 6-12 Wochen.
Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren:
Für alle Tiere muß vor der Abreise eine Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Director Veterinary Services (Private Bag 138, Pretoria) beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, daß das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, daß der Hund/ die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist.
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